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   AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10   

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AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10 (https://dejure.org/2010,73608)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 08.09.2010 - 72 C 57/10 (https://dejure.org/2010,73608)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 08. September 2010 - 72 C 57/10 (https://dejure.org/2010,73608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 2 WoEigG, § 46 Abs 1 S 2 Halbs 1 WoEigG, § 46 Abs 1 S 2 Alt 2 WoEigG, § 177 BGB, § 180 BGB
    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Stimmrecht eines nach Rechtsscheingrundsätzen bevollmächtigten Ehegatten in der Versammlung; nachträgliche Genehmigung einer vollmachtlos erklärten Kündigung eines Stellplatzmietvertrages; Genehmigung einer unzulässigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Sowohl mit einem Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit als auch mit einem auf Ungültigerklärung gerichteten Antrag ist jeweils das umfassende Rechtsschutzziel zum Ausdruck gebracht, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen, was durch die Identität der Streitgegenstände einer Nichtigsfeststellungs- und Anfechtungsklage bedingt ist (BGH, Urt. v. 2. Okt. 2009 - V ZR 235/08, NZM 2009, 864, 866).

    Wie bereits dargelegt, wird mit einem auf Feststellung der Nichtigkeit als auch mit einem auf Ungültigkeitserklärung gerichteten Antrag jeweils das umfassende Rechtschutzziel zum Ausdruck gebracht wird, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt eine verbindliche Klärung der Gültigkeit des zur Überprüfung gestellten Eigentümerbeschlusses herbeizuführen (BGH, Urt. v. 2. Okt. 2009 - V ZR 235/08, NJW 2009 3655, 3657; vgl. dazu auch Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Aufl. 2010, Teil F, Rn. 585).

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Ausreichend ist selbst ein konkludentes Verhalten der Mehrheit (Langhein in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2008, § 745, Rn. 17, m.w.N.), wobei die Wirksamkeit des Beschlusses nicht einmal davon abhängt, ob der Minderheit ausreichend Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben worden ist (BGH, Urt. v. 29. März 1971 - III ZR 255/68, BGHZ 56, 47, 56).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Die seitens der Klägerin innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 WEG vorgetragenen und damit allein der Überprüfung der Beschlüsse zugrunde zu legenden Anfechtungsgründe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) rechtfertigen nicht die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 2.
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Denn das Anfechtungsrecht dient nicht dem persönlichen Interesse der klagenden Partei, so dass eine persönliche Betroffenheit nicht erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2003 - V ZB 11/03, NJW 2003, 3124, 3125).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Die seitens der Klägerin innerhalb der Klagebegründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 Var. 2 WEG vorgetragenen und damit allein der Überprüfung der Beschlüsse zugrunde zu legenden Anfechtungsgründe (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Jan. 2009 - V ZR 74/08, NJW 2009, 999; BGH, Urt. v. 27. März 2009 - V ZR 196/08, NJW 2009, 2132) rechtfertigen nicht die Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses zum Tagesordnungspunkt 2.
  • BGH, 16.11.1998 - II ZR 68/98

    Ordnungsgemäße Verwaltung einer zu einem Forst zusammengefaßten Vielzahl von

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Die Beschlussfassung in der Bruchteilsgemeinschaft unterliegt dabei keinerlei Förmlichkeiten (vgl. BGH, Urt. v. 16. Nov. 1988 - II ZR 68/98, NJW 1999, 781, 783).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist -

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Angesichts des klaren Wortlauts des § 180 BGB geht das Gericht mit dem OLG Brandenburg (Urt. v. 1. Sept. 2004 - 3 U 105/03, OLG-NL 2006, 121 ff.) und dem Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 26. März 1986 - 7 AZR 585/84, NJW 1987, 1038) auch davon aus, dass auch einseitige Gestaltungsrechtsgeschäfte von der Regelung umfasst sind.
  • OLG Schleswig, 20.01.2006 - 2 W 24/05

    Wohnungseigentum: Auslegung des Beschlussgegenstandes Neuwahl des Verwalters und

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Regelmäßig reicht eine schlagwortartige Angabe aus (vgl. nur OLG Schleswig, Beschl. v. 20. Jan. 2006 - 2 W 24/05, NZM 2006, 822, 823, m.w.N.).
  • OLG Celle, 02.12.1998 - 2 U 60/98

    Zahlung von Mietzins und Nebenkostenvorauszahlungen; Schriftformerfordernis einer

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Der abweichenden Begründung des OLG Celle (Urt. v. 2. Dez. 1998 - 2 U 60/98, ZMR 1999, 237) kann das Gericht nicht folgen, da diese Ansicht über den Wortlaut der Bestimmung hinausgeht.
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 08.09.2010 - 72 C 57/10
    Eine derartige Prüfung bleibt vielmehr einem sich gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren vorbehalten (Kammergericht, Beschl. v. 8. Jan. 1997 - 24 W 5678/96, OLGR KG Berlin 1997, 85 ff.).
  • BayObLG, 08.08.2002 - 2Z BR 5/02

    Duldungspflicht des Wohnungseigentümers - Einbau einer Gegensprechanlage in

  • OLG Brandenburg, 01.09.2004 - 3 U 105/03

    Anwendbarkeit der Verbraucherschutzgesetzes bei Darlehen eines Gesellschafters

  • OLG Düsseldorf, 04.09.1996 - 3 Wx 125/96
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

  • KG, 25.05.2005 - 24 W 100/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Mehrheitsbeschluss über die Geltendmachung von

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